Sparkassengasse 1, 6060 Hall in Tirol

Unternehmensrecht

Meine Kanzlei steht Ihnen insbesondere bei den nachstehenden Angelegenheiten zur Seite:

  • Beratung im Zuge der Gründung Ihres Unternehmens
  • Durchsetzung Ihrer (unternehmensbezogenen) Forderungen

Im Zuge der Gründung eines Unternehmens stellen sich bereits zahlreiche Fragen. Je nach Gesellschaftsform unterscheidet sich zum Beispiel die Haftung der Gesellschafter.¹ Aber auch steuerliche² oder buchhalterische³ Aspekte und vieles mehr ist zu beachten. Im Alltag eines Unternehmers sind Entscheidungen zu treffen, für welche oftmals rechtliche Kenntnisse von Vorteil sind. Werden z.B. abgeschlossene Verträge vom Vertragspartner nicht oder nur mangelhaft erfüllt, kann dies weitreichende finanzielle Folgen haben. Aber auch gegenüber den anderen Gesellschaftern und diversen Behörden bestehen Verpflichtungen.

Ich berate und unterstütze Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens, beim Verfassen Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten im unternehmerischen Alltag.

¹) So besteht z.B. bei der Gesellschaftsform der offenen Gesellschaft (OG) auch eine Haftung mit dem Privatvermögen, was bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) grundsätzlich nicht der Fall ist.

²) Als Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) haben Sie grundsätzlich Einkommenssteuer zu bezahlen, während eine GmbH Körperschaftsteuer (KÖSt) zu bezahlen hat und auf Ausschüttungen an die Gesellschafter sodann die Kapitalertragssteuer (KESt) zu bezahlen ist.

³) Die GmbH hat zum Beispiel eine Bilanz zu erstellen. Bei einer OG oder KG ist dies, vorausgesetzt ein gewisser Umsatz wird nicht überschritten, grundsätzlich nicht der Fall.