Sparkassengasse 1, 6060 Hall in Tirol

Strafrecht

Gerade wenn der Vorwurf einer Straftat im Raum steht, empfiehlt es sich von Anfang an seine Rechte als Beschuldigter zu kennen. (Erste eigene) Aussagen vor der Polizei sind für einen Beschuldigten oftmals bereits nachteilig. Im Strafverfahren selbst haben Sie als Beschuldigter weitreichende Rechte. Kommt es zu einer Verurteilung, können Sie ein entsprechendes Rechtsmittel erheben, um die Entscheidung des Erstgerichts überprüfen zu lassen. 

Als Verteidiger Ihrer Wahl vertrete ich Sie im gesamten Strafverfahren und unterstütze Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte.

Auch als Opfer einer Straftat stehen Ihnen bereits im Strafverfahren Rechte zu. So können Sie etwa Ihren Schadenersatzanspruch bereits im Strafverfahren geltend machen uvm. Ich vertrete Sie auch hierbei und sorge für die Wahrung Ihrer Rechte im Strafverfahren.